Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen – aber die Rechnung muss trotzdem fast alle Pflichtangaben enthalten. Und seit der Reform der Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 mit neuen Grenzen (25.000 €/100.000 €) kommt eine weitere Fehlerquelle dazu: die Grenzüberwachung.
Die Pflichtangaben – mit einer Besonderheit
Ihre Rechnung braucht grundsätzlich alles, was § 14 UStG verlangt: Name/Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge/Art der Leistung, Leistungsdatum und den vereinbarten Betrag.
Die Besonderheit: Statt Steuersatz und Steuerbetrag schreiben Sie den Hinweis:
„Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG."
Ohne diesen Hinweis riskiert Ihr Kunde, dass das Finanzamt trotzdem Umsatzsteuer von der Rechnung abzieht – ein Ärger, der vermeidbar ist.
Muster: Kleinunternehmer-Rechnung
Fotostudio Muster (Einzelfirma)
Maria Muster
Beispielallee 7
50667 Köln
Steuernummer: 214/5678/9012
Rechnung Nr. 2026-017
Datum: 18.09.2026
Leistungsdatum: 10.09.2026
An: Café Beispiel GmbH, Bonn
Pos. Leistung Betrag
1 Business-Shooting inkl. 20 450,00 €
bearbeitete Bilder
Gesamtbetrag (netto = brutto): 450,00 €
Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Zahlbar bis 02.10.2026.
Die neuen Grenzen im Blick behalten
Seit 2025 gilt:
- 25.000 € Vorjahresumsatz – darunter dürfen Sie die Regelung nutzen
- 100.000 € Überschreitungsgrenze – sobald Sie im laufenden Jahr darüber liegen, werden Sie sofort umsatzsteuerpflichtig
- Ab dann müssen Sie für bereits gestellte Rechnungen des Jahres die Umsatzsteuer nachträglich ausweisen und an das Finanzamt abführen
Genau deshalb ist es gefährlich, „einfach weiterzurechnen": Wer bei 98.000 € Umsatz noch ohne USt fakturiert und die Marke übersieht, muss die 19 % aus eigener Tasche zahlen.
Praktische Tipps
- Umsatz laufend mitzählen – ein einfaches Tabellenblatt reicht, besser: Software mit Grenzwarnung
- Nummernkreis pro Jahr neu starten (z. B. 2026-001) – erlaubt und übersichtlich
- Bei EU-Kunden prüfen: Reverse-Charge und Kleinunternehmerregelung vertragen sich nicht immer – im Zweifel beraten lassen
- Honorarnoten mit Leistungsdatum versehen, sonst streikt die Buchhaltung des Kunden
Software mit echtem Kleinunternehmer-Modus
| Anbieter | Kleinunternehmer-Modus | Grenzwarnung | Einstieg |
|---|---|---|---|
| Accountable | ✅ | ✅ live berechnet | 0 € (Basis) |
| Kontist | ✅ | ✅ | 0 € (Basis) |
| Lexware Office | ✅ | ✅ | ab 13,90 € |
| Papierkram | ✅ | ✅ | ab 12,50 € |
| Norman | ✅ | ✅ | ab 9 € |
Diese Programme blockieren versehentliche USt-Ausweise, warnen bei Annäherung an die 100.000 € und rechnen den Wechsel in die Umsatzsteuerpflicht live durch. Mehr dazu in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung 2026.
Fazit
Die Kleinunternehmer-Rechnung ist unkompliziert – solange die § 19-Klausel drinsteht und die Umsatzgrenze im Blick bleibt. Wer die Grenzüberwachung nicht dem Kopf vertrauen will, nimmt ein Tool wie Accountable oder Kontist, das mitdenkt.
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