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Steuern & Buchhaltung

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer – so geht's richtig (2026)

Veröffentlicht am 18.09.2026 · 7 Min. Lesezeit · Redaktion

Illustration zu: Rechnung schreiben als Kleinunternehmer – so geht's richtig (2026)

Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen – aber die Rechnung muss trotzdem fast alle Pflichtangaben enthalten. Und seit der Reform der Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 mit neuen Grenzen (25.000 €/100.000 €) kommt eine weitere Fehlerquelle dazu: die Grenzüberwachung.

Illustration: Kleinunternehmer-Rechnung ohne USt
Illustration: Kleinunternehmer-Rechnung ohne USt

Die Pflichtangaben – mit einer Besonderheit

Ihre Rechnung braucht grundsätzlich alles, was § 14 UStG verlangt: Name/Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge/Art der Leistung, Leistungsdatum und den vereinbarten Betrag.

Die Besonderheit: Statt Steuersatz und Steuerbetrag schreiben Sie den Hinweis:

„Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG."

Ohne diesen Hinweis riskiert Ihr Kunde, dass das Finanzamt trotzdem Umsatzsteuer von der Rechnung abzieht – ein Ärger, der vermeidbar ist.

Muster: Kleinunternehmer-Rechnung

Fotostudio Muster (Einzelfirma)
Maria Muster
Beispielallee 7
50667 Köln
Steuernummer: 214/5678/9012

Rechnung Nr. 2026-017
Datum: 18.09.2026
Leistungsdatum: 10.09.2026

An: Café Beispiel GmbH, Bonn

Pos.  Leistung                        Betrag
1     Business-Shooting inkl. 20      450,00 €
      bearbeitete Bilder

Gesamtbetrag (netto = brutto):        450,00 €
Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.

Zahlbar bis 02.10.2026.

Die neuen Grenzen im Blick behalten

Seit 2025 gilt:

  • 25.000 € Vorjahresumsatz – darunter dürfen Sie die Regelung nutzen
  • 100.000 € Überschreitungsgrenze – sobald Sie im laufenden Jahr darüber liegen, werden Sie sofort umsatzsteuerpflichtig
  • Ab dann müssen Sie für bereits gestellte Rechnungen des Jahres die Umsatzsteuer nachträglich ausweisen und an das Finanzamt abführen

Genau deshalb ist es gefährlich, „einfach weiterzurechnen": Wer bei 98.000 € Umsatz noch ohne USt fakturiert und die Marke übersieht, muss die 19 % aus eigener Tasche zahlen.

Praktische Tipps

  1. Umsatz laufend mitzählen – ein einfaches Tabellenblatt reicht, besser: Software mit Grenzwarnung
  2. Nummernkreis pro Jahr neu starten (z. B. 2026-001) – erlaubt und übersichtlich
  3. Bei EU-Kunden prüfen: Reverse-Charge und Kleinunternehmerregelung vertragen sich nicht immer – im Zweifel beraten lassen
  4. Honorarnoten mit Leistungsdatum versehen, sonst streikt die Buchhaltung des Kunden

Software mit echtem Kleinunternehmer-Modus

AnbieterKleinunternehmer-ModusGrenzwarnungEinstieg
Accountable✅✅ live berechnet0 € (Basis)
Kontist✅✅0 € (Basis)
Lexware Office✅✅ab 13,90 €
Papierkram✅✅ab 12,50 €
Norman✅✅ab 9 €

Diese Programme blockieren versehentliche USt-Ausweise, warnen bei Annäherung an die 100.000 € und rechnen den Wechsel in die Umsatzsteuerpflicht live durch. Mehr dazu in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung 2026.

Fazit

Die Kleinunternehmer-Rechnung ist unkompliziert – solange die § 19-Klausel drinsteht und die Umsatzgrenze im Blick bleibt. Wer die Grenzüberwachung nicht dem Kopf vertrauen will, nimmt ein Tool wie Accountable oder Kontist, das mitdenkt.

Empfohlene Anbieter

Accountable
★★★★★ 4,0

App-first für Solo-Freelancer: Rechnungen, Belege per Foto, automatische Steuerberechnung. Kostenlose Basis-Version.…

Kontist
★★★★★ 3,9

Girokonto mit integrierter Buchhaltung und automatischer Steuerrücklage. Buchhaltung gleich neben dem Konto.…

Lexware Office
★★★★★ 4,3

Marktführer aus Deutschland mit großem Funktionsumfang: Rechnungen, EÜR, doppelte Buchführung und viele Integrationen.…

Papierkram
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Deutsche Schmuckstück-Lösung mit EÜR und doppelter Buchführung, bewusst ohne „KI-Marketing“ und mit fairen Preisen.…

Norman
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