Die Gewinnermittlung ist die Grundlage jeder Buchhaltung: Entweder Sie führen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durch, oder Sie müssen Ihr Unternehmen bilanzieren. Welche Variante für Sie gilt, entscheidet sich nach Rechtsform und Umsatzgröße – und sie bestimmt, welche Online-Buchhaltungssoftware überhaupt infrage kommt.
EÜR – der einfache Weg
Die EÜR vergleicht einfach Betriebseinnahmen mit Betriebsausgaben des Jahres. Keine Inventur, keine Eröffnungsbilanz, keine doppelte Buchführung. Sie gilt für:
- Einzelunternehmen unter 800.000 € Umsatz und unter 80.000 € Gewinn pro Jahr
- Personengesellschaften (GbR, oHG, KG), wenn die Grenzen im Gesamtbetrag der Einkünfte unterschritten werden
- Freiberufler – grundsätzlich immer, unabhängig von der Größe (§ 24 CtaG)
Für Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe ist die EÜR damit der Normalfall – und auch die passenden Tools sind deutlich günstiger und einfacher.
Bilanz – wann sie Pflicht wird
Bilanziert werden muss, wenn Sie ...
- eine Kapitalgesellschaft sind (GmbH, UG, AG) – ohne Größenbeschränkung,
- als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft die Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn überschreiten (gilt für das vergangene und das vorvergangene Geschäftsjahr),
- oder als Freiberufler freiwillig ins Steuerbilanzrecht wechseln (Besteuerung nach verificato Vermögen, § 4 Abs. 1 EStG) – selten sinnvoll.
Die Bilanz bedeutet: doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss, Inventur, teilweise Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Für den laufenden Betrieb brauchen Sie dann eine Software mit Bilanzierung/DATEV-Schnittstelle oder einen Steuerberater, der mit Ihren Daten arbeiten kann.
Schnell-Check: Welche Variante gilt für mich?
- GmbH, UG oder AG → Bilanz (immer)
- Freiberufler (Designer, Berater, Anwalt, Arzt …) → EÜR (auch bei hohem Umsatz)
- Einzelhändler mit 500.000 € Umsatz → EÜR (unter den Grenzen)
- oHG mit 1,2 Mio. € Umsatz → Bilanz (Grenze überschritten)
Wenn Sie unsicher sind: Der Steuerberater entscheidet in der Regel in der ersten betriebswirtschaftlichen Auswertung mit. Die Software ist kein Hindernis – viele Programme unterstützen beide Varianten.
Welche Software passt zu welcher Variante?
Für EÜR (Soll/Ist-Rechnung einfacher Überschuss)
Diese Tools sind auf einfachen Buchungsaufwand optimiert:
- Accountable – für Solo-Freelancer, ab 0 € (bis 10 Belege/Monat)
- Kontist – für Selbstständige mit Konto-Anbindung, kostenlose Basis
- Lexware Office – modular aufgebaut, Kleinunternehmer-Modus
- sevdesk – klassische Online-Buchhaltung mit Belegerkennung
Für Bilanzierung (doppelte Buchführung)
Hier brauchen Sie SKR03/SKR04-Kontenrahmen, ggf. DATEV-Export für den Steuerberater:
- Collmex – Vollbuchhaltung inkl. Bilanz, sehr günstig
- Lexware Office (Kassenbuch-/Bilanzmodul) oder sevdesk (Bilanzierung über Steuerberater-Zugang)
- DATEV Unternehmen online – der Standard, den die meisten Steuerkanzleien nutzen
Im Anbieter-Vergleich lässt sich das direkt über den Filter „Gewinnermittlung" einschränken: Wählen Sie „EÜR", „Bilanz" oder „beides".
Praktische Konsequenzen
- Kosten: EÜR-Tools starten bei 0–15 €/Monat, Bilanz-fähige Programme bei 20–30 €.
- Aufwand: Mit EÜR-Automatisierung (Bank-Import, OCR) sind 15–30 Minuten/Monat realistisch; Bilanzierung erfordert mehr Disziplin bei Rückstellungen und Abschreibungen.
- Wechsel: Wenn Sie die Grenzen überschreiten, müssen Sie ab dem Folgejahr bilanzieren –planen Sie den Softwarewechsel rechtzeitig ein, die Daten müssen übernommen werden.
Fazit
Die Rechtsform und die Größe entscheiden über EÜR oder Bilanz. Für den größten Teil der Selbstständigen reicht die EÜR – und dafür gibt es günstige, einfach zu bedienende Online-Programme. Wer GmbH ist oder die Grenzen reißt, braucht eine bilanzfähige Lösung mit gutem Steuerberater-Export. Nutzen Sie den Filter im Anbieter-Vergleich, um nur die Programme zu sehen, die zu Ihrer Gewinnermittlung passen.
Stand: September 2026 – Grenzen gemäß § 24 CtaG; keine Steuerberatung, im Zweifel Steuerberater fragen.
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