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Steuern & Buchhaltung

GoBD-Reform 2026 – Was die neue Aufbewahrungspflicht für Ihre Buchhaltung bedeutet

Veröffentlicht am 04.09.2026 · 7 Min. Lesezeit · Redaktion

Die Grundsatzerklärung zur digitalen Buchhaltung von 2024 hat die Aufbewahrungsfristen harmonisiert: Buchungsbelege (auch elektronische) werden einheitlich 10 Jahre aufbewahrt. Für Cloud-Buchhaltungsprogramme heißt das: Das Archiv wird zum Kernstück. Hier die Praxis-Regeln.

Die neuen Fristen im Überblick

BelegartFrist
Buchungsbelege (Eingangs-/Ausgangsrechnungen)10 Jahre (vorher 8)
Jahresabschlüsse, Inventare10 Jahre
Geschaftsbriefe, Lohnunterlagen6 Jahre
Verfahrensdokumentation (GoBD)Laufend aktuell halten

Die Verlängerung betrifft auch bereits laufende Jahre: Belege aus 2024 und 2023, die nach alter Regelung 8 Jahre aufgehoben hätten, müssen ggf. 10 Jahre vorgehalten werden.

Warum das Archiv entscheidend ist

Bei Betriebsprüfung fragt das Finanzamt nicht mehr nach Ordnern, sondern nach Datenzugriff: sofortiger Zugriff, vermittelter Zugriff oder Datenträgerüberlassung. Ihre Software muss also:

  1. Belege unverändert und mit Buchungsverknüpfung archivieren
  2. Jeden Beleg mit Rechnungsnummer, Datum, Betrag und ggf. USt-Satz verknüpfen
  3. Export als strukturierte Datei ermöglichen (für den Prüfungsfall)
  4. Die Verfahrensdokumentation (wie wird gebucht, wer prüft, wie wird gesichert) bereitstellen

Was Ihre Cloud-Software leisten muss

  • Unveränderbarkeit: Sobald gebucht, darf nichts mehr überschrieben werden – Korrekturen laufen über Stornobuchungen
  • Revisionssicheres Archiv: alle Belegdateien (PDF/XML) inkl. Metadaten
  • Export-Funktion: kompletter Datenexport (JSON, DATEV-Format o. ä.) – wichtig auch beim Anbieterwechsel!
  • Datenstandort: EU-Datenhaltung (DSGVO); Serverstandort prüfen

Wechsel-Warnung: Die häufigste GoBD-Falle ist der Softwarewechsel ohne vollständigen Beleg-Export. Achten Sie im Kündigungsfall darauf, dass alle Belege und Metadaten exportiert und lokal gesichert werden. Anbieter mit guter Export-Funktion: sevdesk, Lexware Office, Buchhaltungsbutler (Details je Anbieterseite).

Verfahrensdokumentation praktisch

Sie müssen beschreiben können (zwei Seiten reichen):

  1. Belegerfassung: Wie kommen Belege ins System? (App-Foto, E-Mail-Postfach, Upload)
  2. Buchungslogik: Automatische OCR-Zuordnung + manuelle Prüfung, wer?
  3. Zugriffskontrolle: Wer darf buchen, wer löschen? (In der Regel: niemand darf löschen)
  4. Sicherung: Backups des Anbieters + eigener Perioden-Export
  5. Aufbewahrungsort: Welche Daten liegen wo, wie lange?

Die meisten Programme liefern eine Muster-Verfahrensdokumentation mit – nutzen Sie sie als Basis und passen Sie sie auf Ihren Betrieb an.

Was Sie diese Woche tun sollten

  1. Prüfen Sie in Ihrem Programm: Beleg-Export vorhanden? Testen Sie ihn.
  2. Speichern Sie einen Jahres-Export 2025 lokal (mind. 2-fach) – Datenträger, kein Papier.
  3. Legen Sie die Verfahrensdokumentation schriftlich ab (Vorlage des Anbieters nutzen).
  4. Bei Desktop-/Excel-Buchhaltung: Jetzt umstellen – die Kontrolle „Externe Rechnungsdaten" (FnA) macht E-Mail-PDF-Archive zur Falle.

Fazit

Die GoBD-Reform macht das revisionsfeste Cloud-Archiv zur Pflicht, nicht zur Option. Alle im Anbieter-Vergleich gelisteten Programme erfüllen die Grundanforderungen – prüfen Sie aber die Export-Funktion und den Datenstandort konkret, bevor Sie ein Jahr mit dem System buchen.

Stand: September 2026 – keine Steuerberatung; für Prüfungssituationen gilt immer der Einzelfall.

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